Örtlich Beauftragte für den Datenschutz
Für den Datenschutz vor Ort in der BFP-Gemeinde bzw. Werk oder Einrichtung ist die jeweilige Leitung verantwortlich. Sie achtet darauf, dass der Datenschutzes im Sinne der BFP-Datenschutzordnung umgesetzt wird. Die BFP-Datenschutzordnung legt fest, dass
örtlich Beauftragte (Betriebs- bzw. Gemeindebeauftragte) für den Datenschutz zu bestellen sind, wenn:
(a) bei ihnen in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind, und, sofern es sich um eine Gemeinde handelt, diese mehr als 50 Mitglieder hat, oder
(b) die Kerntätigkeit der verantwortlichen Stelle in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten besteht.
Der Schwerpunkt der Aufgabe des örtlich Beauftragten ist
auf die Einhaltung der Bestimmungen für den Datenschutz hinzuwirken und die verantwortlichen Stellen bei der Sicherstellung des Datenschutzes zu unterstützen.
Einen ersten Überblick an die Anforderungen und Aufgaben ermöglicht die "Orientierung für die Bestellung eines örtlich Beauftragten" (PDF) weiter unten. Dort ist übrigens auch ein Muster für das "Bestellungsschreiben" abrufbar.
Die (Erst-)Bestellung einer oder eines örtlich Beauftragten sowie alle personellen Wechsel sind gegenüber dem Datenschutzbeauftragter des Bundes (BFP) zu melden.
Diese Information bitte senden an: BFP-Geschäftsstelle, Datenschutzbeauftragter des Bundes, Industriestr. 6-8, 64390 Erzhausen - datenschutz@bfp.de
Alternativ kann dafür auch das unten stehende Formular "Meldung der Gemeinde - örtlich Beauftragte/r" verwendet werden.