Datenschutz im Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden
Datenschutz – es geht um Menschen, deren Persönlichkeitsrechte beim Umgang mit ihren personenbezogenen Daten respektiert und geschützt werden sollen.
In den letzten Jahren haben die technischen Entwicklungen im Bereich der Information und Kommunikation rapide zu genommen. Dynamische Websites, smarte Mobiltelefone oder unterschiedliche elektronischen Zahlungsmethoden machen es uns immer einfacher, Daten ein- und weiterzugeben. Um so wichtiger ist das Anliegen, dass der Einzelne selbst entscheiden kann, was mit seinen Daten passiert und wo bzw. wie seine Daten verarbeitet werden.
Im Hinblick auf die Veränderungen im Datenschutzrecht auf EU-Ebene, haben wir als Kirche unser BFP-Datenschutzordnung von 2015 überarbeitet. Entsprechend den Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (Artikel 91 und Erwägungsgrund 165) setzen wir als Kirche den Schutz personenbezogener Daten mit einer aktualisierten, kirchlichen Datenschutzordnung (gültig ab 25. Mai 2018) um. Wie bisher auch, gilt diese für alle BFP-Mitgliedsgemeinden, Werke und Einrichtungen im Bund. Neben den Rechten und Pflichten sind dort u. a. die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten sowie die Aufgaben bei der Datenverarbeitung aufgeführt.
Der BFP hat für seine Mitgliedsgemeinden und Werke bzw. Einrichtungen verschiedene Infomaterialien und Vorlagen rund um das Thema Datenschutz erstellt. Unter anderen besteht auch die Möglichkeit für örtlich Beauftragte (GDSB), sich über Webinare weiterzubilden und die nötige Fachkunde zu erlangen bzw. zu erhalten.
Verantwortliche der Gemeinde (Gemeindeleitungen) sowie die örtlich Beauftragten für den Datenschutz in der Gemeinde können sich mit dem jeweiligen Formular hier auf der Website registrieren. Die Freischaltung erfolgt nach Prüfung der Gemeindemitgliedschaft.
BFP-Datenschutz - für einen Schutzraum des Miteinanders und des Vertrauens in der Gemeinde vor Ort.
Datenschutzbeauftragter und Datenschutzaufsicht des Bundes (BFP)
Im September 2015 hat das Präsidium des BFP Daniel Aderhold zum Datenschutzbeauftragter des Bundes (BFP) berufen. Seitdem wird der Dienstbereich "Datenschutz im BFP" auf- und ausgebaut, um die Gemeinden und Werke bzw. Einrichtungen des BFP bei der Durchführung des Datenschutzes zu beraten und zu unterstützen.
Der Beauftragte für den Datenschutz des Bundes (BFP) ist Leiter der unabhängigen kirchlichen Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 91 Abs. 1 DSGVO i.V.m. §§ 26 ff BFP-DSO, und nimmt die Datenschutzaufsicht für den BFP, in seinen Gemeinden, Werken und Einrichtungen bzw. deren Verwaltungen wahr.
Sie erreichen den Beauftragten für den Datenschutz des Bundes (BFP) unter folgender Anschrift:
Daniel Aderhold
BFP-Geschäftsstelle
Industriestraße 6-8, 64390 Erzhausen
Tel. 06150 / 9737-14
E-Mail: datenschutz@bfp.de
Berichte des Datenschutzbeauftragten
Der Datenschutzbeauftragte des Bundes legt alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht vor: